Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG des VfL Bückeburg e.V. 

Gem. § 7 III. der ordnungsgemäßen Satzung des VfL Bückeburg vom 11.09.2018 erlässt das Präsidium des VfL Bückeburg folgende Beitragsordnung:

 

I. Ordentliche Mitglieder des VfL Bückeburg sind unabhängig von der Abtei-lungszugehörigkeit verpflichtet, Beiträge im Sinn des § 7 III. der Satzung zu entrichten.

II. Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einem Abteilungsbeitrag.

III. Die Beiträge können sich je nach Alter für aktive, passive und besonders ausgezeichnete Mitglieder unterscheiden.

IV. Die Abteilungen haben das Recht, die Abteilungsbeiträge über einen mehrheitlichen Beschluss der Abteilungsversammlungen festzusetzen. Dieser Beschluss kann unverzüglich im Sinne des § 7 III. der Satzung umgesetzt und zum nächstmöglichen Quartal eingezogen werden. Der Hauptvereinsbeitrag bleibt davon unberührt.

V. Im Sinne des § 7 III. der Satzung muss auf eine Beitragsfreiheit verzichtet werden. In begründbaren Ausnahmefällen muss das Präsidium vor der Beschlussfassung einer Beitragsfreiheit zustimmen.

VI. Die Abteilungsvorstände sind verpflichtet, den Beitragsbeschluss unverzüglich dem Präsidium anzuzeigen.

VII. Das Präsidium informiert die Mitgliederversammlung zum nächstmöglichen Sitzungstermin über die in den Abteilungen beschlossenen Beitragsänderungen.

VIII. Die Mitgliederversammlung muss den Beitragsänderungen nachträglich mit einfacher Mehrheit zustimmen. Lehnt die Mitgliederversammlung die Beitragsänderung ab, wird der ursprüngliche Beitrag wieder eingeführt und rückwirkend verrechnet.

IX. Über die Änderung des Grundbeitrages entscheidet ausschließlich die Mitgliederversammlung.

X. Die Beiträge werden gemäß aktuellem Anhang an den in der Satzung § 7 III. genannten Terminen erhoben.

Bückeburg, 01. November 2022

gez. Martin Brandt – Präsident des VfL Bückeburg

Info: Die aktuellen Beiträge sind unter dem Verzeichnis >Mitgliedschaft< zu finden