Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG des VfL Bückeburg e.V. 

Gem. § 7 III. der ordnungsgemäßen Satzung des VfL Bückeburg vom 11.09.2018 erlässt das Präsidium des VfL Bückeburg folgende Beitragsordnung:

 

I. Ordentliche Mitglieder des VfL Bückeburg sind unabhängig von der Abtei-lungszugehörigkeit verpflichtet, Beiträge im Sinn des § 7 III. der Satzung zu entrichten.

II. Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einem Abteilungsbeitrag.

III. Die Beiträge können sich je nach Alter für aktive, passive und besonders ausgezeichnete Mitglieder unterscheiden.

IV. Die Abteilungen haben das Recht, die Abteilungsbeiträge über einen mehrheitlichen Beschluss der Abteilungsversammlungen festzusetzen. Dieser Beschluss kann unverzüglich im Sinne des § 7 III. der Satzung umgesetzt und zum nächstmöglichen Quartal eingezogen werden. Der Hauptvereinsbeitrag bleibt davon unberührt.

V. Im Sinne des § 7 III. der Satzung muss auf eine Beitragsfreiheit verzichtet werden. In begründbaren Ausnahmefällen muss das Präsidium vor der Beschlussfassung einer Beitragsfreiheit zustimmen.

VI. Die Abteilungsvorstände sind verpflichtet, den Beitragsbeschluss unverzüglich dem Präsidium anzuzeigen.

VII. Das Präsidium informiert die Mitgliederversammlung zum nächstmöglichen Sitzungstermin über die in den Abteilungen beschlossenen Beitragsänderungen.

VIII. Die Mitgliederversammlung muss den Beitragsänderungen nachträglich mit einfacher Mehrheit zustimmen. Lehnt die Mitgliederversammlung die Beitragsänderung ab, wird der ursprüngliche Beitrag wieder eingeführt und rückwirkend verrechnet.

IX. Über die Änderung des Grundbeitrages entscheidet ausschließlich die Mitgliederversammlung.

X. Die Beiträge werden gemäß aktuellem Anhang an den in der Satzung § 7 III. genannten Terminen erhoben.

Bückeburg, 01. November 2022

gez. Martin Brandt – Präsident des VfL Bückeburg

Info: Die aktuellen Beiträge sind unter dem Verzeichnis >Mitgliedschaft< zu finden

News

NACHRUF: Reinhardt Waldeck

Traurig nimmt der VfL Bückeburg Abschied von Reinhardt Waldeck. Über viele Jahre trug Reinhardt Verantwortung im Gesamtverein sowie in der Laufabteilung.
Als Vizepräsident „Sport“ war er bis 2021 im Amt und engagierte sich hier besonders für die interne Kommunikation innerhalb der Abteilungen des VfL Bückeburg und die Weiterbildung der Übungsleiter und Übungsleiterinnen.

U-15 Testspiel DSC Arminia Bielefeld gegen FC Magdeburg Samstag im Jahnstadion

Der VfL Bückeburg freut sich, am kommenden Samstag Gastgeber zweier U15 Teams aus den Nachwuchsleistungszentren (NLZ) der Vereine DSC Arminia Bielefeld und dem 1. FC Magdeburg zu sein.
Testspiel U-15 Das Gastspiel beider U15 Teams wird um 12 Uhr im Bückeburger Jahnstadion angepfiffen.
Die Initiative für diese Partie entstand durch unseren ehemaligen langjährigen Trainer im Jugenbereich, Christoph Stork.
Christoph ist aus privaten und beruflichen Gründen nach Bielefeld verzogen, hat bei der DSC das Traineramt der U15 übernommen.